Nickelfrei
Gesetze & Verbraucherschutz
In der europäischen Union lautet das Gesetzt zur Nickelbeigabe:
Gesetz zur Regelung der Nickelanteile im Schmuck
Ist dort alles zum Besten der Schmuckliebhaber geregelt? Leider nein!
Laut diesem Gesetz darf Schmuck als "nickelfrei" angeboten werden, obwohl ein geringer Anteil Nickel enthalten ist. Diese Menge reicht aus, um Allergien hervorzurufen. Große Enttäuschungen sind die Folge.
Damit Sie Ihren Verlobungsring & Ihre Trauringe bedenkenlos und mit viel Freude tragen können, garantieren wir für "100% nickelfreie Trauringe". Wir verarbeiten Legierungen aus allen Goldvarianten, Silber, Palladium und Platin zu "100% nickelfrei".
Nur das Prädikat "100% nickelfrei" garantiert absolute Verträglichkeit.
EIN VERGLEICH AUS DEM LEBEN
Sie kennen bereits einen Bereich, der ebenfalls unvorteilhaft geregelt ist. Von der Wortbedeutung würde man darauf nicht schließen. Man muss dies erlernen oder nachlesen. Intuitiv ist dies nicht zu verstehen.
Sie kennen alkoholfreies Bier und wissen, dass dort Alkohol enthalten ist. Logisch klingt dies nicht.
Die Sorten "100% alkoholfrei" und "0,0% Alkohol" halten wieder was sie versprechen.
So verhält es sich auch bei Schmuck. Für uns ist dies eine Täuschung, bei Schmuck und Lebensmitteln.
Wir stehen für eine transparente, klare Haltung und beraten Sie gerne dazu.
Warum sollten Verlobungsringe & Trauringe 100% nickelfrei sein?
Sollten Sie im Laufe Ihres Lebens unter einer Nickelallergie leiden, können Sie wahrscheinlich keinen nickelhaltigen Schmuck mehr tragen. Auch Ihr nickelhaltiger Trauring müsste dann für immer abgelegt werden.
Schätzungen der WHO zeigen ein klares Bild. Jeder Zweite Einwohner in Deutschland wird im Laufe seines Lebens eine Unverträglichkeit zu Nickel entwickeln.
Allergien treten häufig bei Lebensveränderungen, nach Geburten, in der Lebensmitte, einer Ernährungsumstellung, stärkerer Umweltbelastung oder einer langen Krankheit auf.
Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit! Mögen Sie von Allergien immer verschont bleiben!
Leider gibt es aber dafür keine Garantie. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema zum richtigen Zeitpunkt bewahrt Sie davor, Ihre lieb gewonnen Schmuckstücke ablegen zu müssen.
Wir beraten Sie gerne zu diesem wichtigen Thema.

Zufriedenheit & Recht
Fragen Sie vor dem Kauf oder der Anfertigung immer kritisch nach, wie hoch der Nickelanteil im neuen Schmuckstück ist. Jeder gewissenhafte Juwelier schult sein Team zu diesem sensiblen Thema und kann dies sofort beantworten.
Bestehen Sie darauf, dass man diese Aussage auf der Rechnung vermerkt. Im Zweifelsfall genügt die mündliche Aussage nicht.
Bitte merken Sie sich:
100% nickelfrei = Der Schmuck ist absolut frei von Nickel.
nickelfrei = Der Schmuck enthält Nickel und allergische Reaktionen können auftreten.
Damit Sie bei Hautreizungen einen berechtigten Reklamationsgrund haben, bestehen Sie auf die schriftliche Garantie über den Nickeanteil. Sollte eine allergische Reaktion mit Nickel auftreten, obwohl man Ihnen "100% nickelfrei" garantiert hat, haben Sie das Recht, auch nach Jahren, den Schmuck zum vollen Kaufpreis zurückzugeben.
weitere Bekannte Probleme
Leider gibt es kaum gesetzliche Regelungen, welche Metalle zu Schmuck verarbeitet werden dürfen. Ohne die Kompetenz & Ehrlichkeit des Juweliers ist es ein Glücksspiel ob Sie den neuen Schmuck überhaupt tragen können.
Nicht nur Nickel kann im Schmuck ungewollte Reaktionen hervorrufen. Mangan, bekannt aus der Zahntechnik, wird häufig in Weißgold eingemischt. Zum Glück wird Mangan im Dentalbereich nicht mehr verwendet. Bei der Herstellung von Schmuck hat es aber leider immer noch seinen Platz.
Bei der Anfertigung Ihres Verlobungsringes & Ihrer Trauringe verwenden wir kein Mangan - schriftlich garantiert!



